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Erste Eingabe: 30.01.2012
Letzte Eingabe: 17.02.2012

1837, 23. Februar

F.L. Weidig stirbt im Gefängnis in Darmstadt
Selbstmord oder Tötungsdelikt infolge unterlassener Hilfeleistung?

Weidig, Schriften/Müller 1987, 639:

"23.2.1837
7:30 morgens findet der Gefangenenwärter Preuninger FLW blutverschmiert auf dessen Pritsche vor.
8 Uhr. Georgi betritt mit zwei Gerichtsbeamten die Zelle und stellt fest, dass Weidig noch lebt,
10 Uhr. Die benachrichtigten Gerichtsärzte Graff und Stegmayer erscheinen, nicht der Chirurg Knispel.
Blutige Fußspuren auf dem Boden weisen darauf hin, dass Weidig zwischen 8 und 10 Uhr noch in der Zelle umhergegangen ist.
Die von den Ärzten, die Weidig noch lebend antreffen, an den Schlagadern beider Handgelenke und Unterschenkel sowie am Hals entdeckten, durch aufgefundene Glasscherben verursachten Wunden, könnte Weidig so stark erweitert haben, dass er viel Blut verloren hat.
FLW reagiert auf die Fragen der Ärzte nicht mehr, deutet nur noch auf die dem Fußende gegenüberliegende Wand, auf der mit Blut geschrieben steht:
"Da mir der Feind jede Verteidigung versagt
so wähle ich einen schimpflichen Tod. Tod von freien Stücken."
11 Uhr. FLW stirbt."

Die von den Brüdern Weidigs veranlassten Gutachten über die Todesursache schließen Mord nicht aus.
Ein Gutachten aus dem Jahre 1975 bestätigt den offiziellen Obduktionsbefund und spricht von einem Tötungsdelikt infolge unterlassener Hilfeleistung durch das Gwerichtspersonal.
(Inst. f. Gerichtsmedizin der Uni Heidelberg 1975)
ebd. 640
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z.Tod Weidigs: Grab.79.../Schulz. S. 161

Kategorie:  Chronologie
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