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Erste Eingabe: 02.07.2012
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1849, 30.Mai/ 6.- 18. Juni

Paulskirchenversammlung (stark gelichtet) beschließt Umzug nach Stuttgart
7. Juni: Rumpfparlament installiert sich in Stuttgart. Gewaltsame Auflösung

wilki:
Als Rumpfparlament wird die in Stuttgart weitertagende Versammlung der verbliebenen Abgeordneten des ersten demokratisch gewählten gesamtdeutschen Parlaments, der nach ihrem vormaligen Tagungsort als Frankfurter Nationalversammlung benannten Volksvertretung, bezeichnet. Dieses Rumpfparlament tagte vom 6. Juni bis zu seiner gewaltsamen Ausweisung am 18. Juni 1849 in der Hauptstadt des Königreichs Württemberg.

Die Reichsverfassungskampagne hatte die Anerkennung der vom ersten gesamtdeutschen demokratisch gewählten Parlament, der Frankfurter Nationalversammlung, ausgearbeiteten Paulskirchenverfassung zum Ziel. Ausgelöst wurde die Kampagne nach der Ablehnung einer deutschen Kaiserkrone durch Preußens König Friedrich Wilhelm IV. (vgl. auch Kaiserdeputation) und der Auflösung der Nationalversammlung. Deren übrig gebliebene Parlamentarier wichen für wenige Wochen nach Stuttgart, die Hauptstadt des Königreichs Württemberg, ins sogenannte Rumpfparlament aus, bis auch diese Versammlung von württembergischen Truppen gewaltsam aufgelöst wurde. Der Aufruf zur Kampagne war von Georg Friedrich Kolb und Heinrich Herrmann Riemann und anderen unterzeichnet worden.

In der Folge dieses Aufrufs kam es zu republikanisch motivierten Aufständen, so zum Beispiel im Königreich Sachsen (Dresdner Maiaufstand), in der damals bayerischen Pfalz (Pfälzischer Aufstand), in den preußischen Provinzen Westfalen (Iserlohner Aufstand von 1849) und Rheinland (Prümer Zeughaussturm und Elberfelder Aufstand Mai 1849) und vor allem im Großherzogtum Baden (vgl. Badische Revolution), wo für kurze Zeit eine Republik ausgerufen wurde.

In Stuttgart tagten die 154 verbliebenen Abgeordneten ab dem 6. Juni im Halbmondsaal der Ständekammer. Zum neuen Präsidenten des Parlaments wurde Wilhelm Loewe (Calbe) gewählt, da der bisherige Präsident Theodor Reh sein Abgeordnetenmandat niedergelegt hatte. Da die provisorische Zentralgewalt ebenso wie Reichsverweser Erzherzog Johann das Stuttgarter Rumpfparlament nicht anerkannten, wurden beide von den Abgeordneten für abgesetzt erklärt. Statt dessen proklamierte das Rumpfparlament eine
>> provisorische Reichsregentschaft,
>> der die Abgeordneten Raveaux, Vogt, Simon und Schüler sowie August Becher angehörten.

Kategorie:  Chronologie
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