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Hanau 0> terr. H., Fürstentum

1803-1821

wiki 2013-04:
Fürstentum Hanau

Das Fürstentum Hanau war von 1803 bis 1821 eine Verwaltungseinheit innerhalb des Kurfürstentums Hessen und der Nachfolgestaaten während der napoleonischen Herrschaft.
Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Als die Landgrafschaft Hessen-Kassel 1803 zum Kurfürstentum erhoben wurde, war damit zusätzlich eine Virilstimme im Reichsfürstenrat für das bisher als Grafschaft Hanau-Münzenberg zur Landgrafschaft gehörende Gebiet verbunden. Damit war die Grafschaft zum Fürstentum geworden.
Gebiet

Hauptstadt des Fürstentums war die Stadt Hanau. Es umfasste zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen das Gebiet der ehemaligen Grafschaft Hanau-Münzenberg, so wie sie nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., 1736 an Landgraf Friedrich I. von Hessen-Kassel aufgrund eines Erbvertrages aus dem Jahr 1643 übergegangen war. Allerdings gab es zwischen 1736 und 1803 eine Reihe von Veränderungen im Bestand des Territoriums, insbesondere wurden Kondominate aufgelöst:

1746 wurde die mit der Kurpfalz gemeinsame Pfandherrschaft über Gelnhausen seitens Hessen-Kassel abgelöst, so dass die Stadt nun insgesamt zu Grafschaft Hanau gehörte.
1748 wurde das zwischen Kurmainz und Hessen-Kassel gemeinsame Freigericht Alzenau zwischen beiden real geteilt.
Aufgrund eines Streites um das Erbe von 1736 zwischen den Landgrafschaften Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt kam es – endgültig 1771 – zu einer Aufteilung des Amtes Babenhausen zwischen beiden.

Weitere Entwicklung

1806 überließ Friedrich Christoph Graf von Degenfeld-Schonburg (1769–1848) die staatlichen Hoheitsrechte über sein Gericht Ramholz Kurhessen, das das Gericht dem Fürstentum Hanau zuordnete.

Nach Auflösung des Kurstaates durch Frankreich im November 1806 stand das Fürstentum bis 1810 unter französischer Militärverwaltung. Von 1810 bis 1813 gehörte es zum Großherzogtum Frankfurt, jetzt unter der Bezeichnung Departement Hanau. Anschließend fiel es wieder an das Kurfürstentum Hessen zurück.

1816 kam es zu einer Grenzbereinigung zwischen Kurhessen und dem Großherzogtum Hessen, der ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Danach wurden folgende Gebiete des Fürstentums Hanau an das Großherzogtum abgetreten:

Amt Babenhausen
Amt Rodheim
Amt Ortenberg
kurhessischer Anteil an Vilbel
kurhessischer Anteil an Burg-Gräfenrode
kurhessischer Anteil an Assenheim
kurhessischer Anteil an Heuchelheim
kurhessischer Anteil an Münzenberg
kurhessischer Anteil an Trais
kurhessischer Anteil an Ortenberg
kurhessischer Anteil an Hergershausen
kurhessischer Anteil an Sickenhofen


Im Gegenzug erhielt das Fürstentum Hanau bei diesem Tausch Gebietszuwachs durch

vormals großherzoglich-hessische Gebiete
Amt Dorheim
Großauheim
Großkrotzenburg
Oberrodenbach
großherzoglich-hessischer Anteil an Praunheim
vormals gräflich-isenburgische Gebiete
Birstein
Bösgesäß
Breitenborn
Diebach
Fischborn
Gettenbach
Gondsroth
Hailer
Haitz
Helfersdorf
Hellstein
Hesseldorf
Hettersroth
Hüttengesäß
Katholisch-Willenroth
Kirchbracht
Langendiebach
Langenselbold
Leisenwald
Lichenroth
Lieblos
Mauswinkel
Meerholz
Neuenhaßlau
Neuenschmidten
Neuwiedermuß
Niedergründau
Niedermittlau
Oberreichenbach
Obersotzbach
Radmühl
Ravolzhausen
Roth
Rothenbergen
Rückingen
Schächtelburg (heute: Gemeinde Brachttal)
Schlierbach
Spielberg
Streitberg
Udenhain
Unterreichenbach
Untersotzbach
Völzberg
Wächtersbach
Waldensberg
Weilers
Wettges
Wittgenborn
Wolferborn
Wüstwillenroth

Mit der Verwaltungsreform des Kurfürstentums Hessen von 1821, durch die der Staat in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt wurde, erhielt das Land eine neue Verwaltungsstruktur. Das Fürstentum als Verwaltungseinheit war aufgelöst. Funktionale Nachfolgerin war die Provinz Hanau. Die Bezeichnung „Fürstentum Hanau“ existierte nunmehr ausschließlich noch in der Titulatur des regierenden Hauses.

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