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Jordan, Sylvester
Rechtsprofessor, "Vater der kurhessischen Verfassung von 1831"

1792-1861

http://www.archivschule.de/content/177.html

Sylvester Jordan wurde am 30. Dezember 1792 in Omes bei Innsbruck als jüngstes von acht Kindern eines Schuhmachers geboren. Nach harter Kindheit besuchte er 1806-1811 das Gymnasium in Innsbruck. Anschließend studierte er Rechtswissenschaft und Philosophie in Wien und Landshut und legte im Mai 1815 das philosophische und im August 1817 das juristische Doktorexamen ab. Nach einer kurzen Tätigkeit am Landgericht Landshut ging Jordan 1820 als

Privatdozent an die Universität Heidelberg.

Nach seiner Habilitation wurde er 1821 außerordentlicher und 1822 ordentlicher Professor der Rechte an der Universität Marburg; 1825/26 war er auch Prodekan der juristischen Fakultät. In den ersten Jahren seiner Marburger Zeit widmete sich Jordan ganz seinen Aufgaben als akademischer Lehrer und Forscher. Sein Hauptinteresse galt dem Staatsrecht, was sich 1828 in seinem Werk "Versuche über allgemeines Staatsrecht" niederschlug.

Nachdem es im August und September 1830 zu Unruhen in Kurhessen gekommen war, sah sich der Kurfürst gezwungen, am 15. September 1830 die Ständeversammlung wieder einzuberufen. Am 25. September 1830 entsandte die Marburger Universität Jordan als ihren Vertreter in die Kammer. Nach Eröffnung des Landtags am 16. Oktober 1830 wurde Jordan zum Vorsitzenden des Verfassungsausschusses gewählt. Dieser Ausschuß verständigte sich auf einen Gegenentwurf zur landesherrlichen Vorlage und brachte ihn am 25. November 1830 in die Ständeversammlung ein. Um diesen von Sylvester Jordan maßgeblich geprägten Entwurf begann nun ein zähes Ringen zwischen der Ständeversammlung und der Regierung ein, das am 3.Dezember 1830 zur Einsetzung eines Vermittlungsausschusses führte. Nach weiteren sechs Wochen einigte man sich auf eine Verfassung, die vom Kurfürsten am 5. Januar 1831 unterschrieben wurde.

Die Verfassung stellte einen Kompromiß dar. Sie bekannte sich zwar zum monarchischen Prinzip, verwirklichte aber viele liberale Forderungen: Einkammernparlament mit Gesetzesiniative; Gesetzgebung, Steuer- und Budgetbewilligung durch das Parlament; Recht der Ministeranklage; Verfassungseid von Heer und Beamten; Uabhängigkeit der Justiz; detaillierter Rechtsschutz und ein ausgeformtes Beschwerderecht. Darüberhinaus enthielt die Verfassung einen Grundrechtskatalog, in welchem die Freiheit der Person und des Eigentums, Gleichheit vor dem Gesetz, freie Religionsausübung und (begrenzte) Meinungs- und Pressefreiheit. Die für damalige Verhältnisse als modern geltende Verfassung machte Kurhessen zur konstitutionellen Monarchie.

Nach der Verabschiedung aller aus der Verfassung sich ergebenden Gesetze löste sich der Landtag auf. Bereits am 11. März 1831 wählte der akademische Senat Jordan erneut zum Abgeordneten.

Bei einer Rückkehr nach Marburg am 13. September 1832 wurde er von den Bürgern begeistert empfangen. Als der Landtag 1833 aufgelöst wurde, verzichtete Jordan auf sein Mandat , da ihn die Regierung unter Druck setzte. Auch danach wurde er von den Behörden argwöhnisch beobachtet. Nachdem eine Untersuchung wegen Hochverrats gegen ihn eingeleitet worden war, wurde Jordan am

28. August 1839 verhaftet und im Marburger Schloß gefangengesetzt.
Als das Gericht ihn am 14. Juli 1843 des Hochverrats schuldigsprach; kämpfte er weiter, bis schließlich das Urteil 1845 durch das Oberappellationsgericht aufgehoben wurde.

Am 11. März 1848 trat er erstmals wieder öffentlich auf und sprach vor einer Volksversammlung in der Reithalle. Seit dem 23. März 1848 war Jordan Vertreter Kurhessens im Siebzehnerausschuß des Deutschen Bundestages und wurde am 31. März 1848 Vizepräsident des Vorparlaments in Frankfurt. Danach wurde er von der kurhessischen Regierung zunächst zu ihrem Gesandten beim Deutschen Bund und dann zum geheimen Legationsrat ernannt. Am 18. Juli 1848 wurde Jordan in die Deutsche Nationalversammlung gewählt. Kurz darauf erhielt er die Ernennung zum kurhessischen Bevollmächtigten bei der provisorischen Zentralgewalt.

Nach dem Scheitern der Paulskirchenverfassung trat Jordan am 21. Mai 1849 aus der Nationalversammlung aus und zog sich nach seiner Versetzung in den Ruhestand 1850 aus dem politischen Leben zurück. Am 15. April 1861 starb er in Kassel.

Zusammengestellt von Cornelius Gorka.

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