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Klein, Hartmut (Tünn)
Versuch... teil3

tünnisttot

den 18.7br. [1668] habe ich allein hir geprediget. Zu Lindes underlassen, weil ich vergangenen mitwoch(en) Kyrchweih Predigt daselbst gehalten hatte. [Prot. Vig.]

den 27. 10br. [1668] wehlete Johann Reinhard Zu Lindes, an seiner stat, Conrad Beckern, zum Burgmeister aufs künftige Jahr. [Prot. Vig.]

den 26. Mart. [1669] habe ich Passions Predigt gehalten aus Luc. 22. vom 54.vers bis zum ende, IV. Pred. Dauderstad. Hie atlein(allein?), bey dem Bettag; welchen ich vorig feyertag Zu Lindes gehalten. Alda nit in der Kyrch waren Joh. Balthasar Lentz, Conr. Jung witwen Knecht, beyde Burg Hofmänner, Joes und Endrß Spanheimer, Johannes Neidel, Joh. Melchior Andermann, Joes Eckhard. Zehlete uf ümb, fragte nach ihnen, und thete ermahnung widr solchen unfleiß. Conrad Peter Senior war kranck. Hanß Lentz hielte ich vor die Klage der leute, über sein auf d(em) samen fahren mit den schafen. Sonsten fiele beym Convent nichts vor. [Prot. Vig.]

den 9. April [1669] habe ich Passions Predigt gehalten aus Luc. 23. cap. vom 23. bis zum 47. vers hie: Zu Lindes bis Zum Ende.
Eod. (auf Charfreytag) .......
Eod. Zeygete mihr Johann Eberhard Spanheimer Zu Lindes an, daß (da er vor einem Jahr versprochen, wan ihm Gott Zur gesundheit wider hülfe, er ein wüllen tuch auf den altar kaufen wolte: nun der Opfermann ein wüllens gekauft hette:) er ein weiß flächsens drauf geben wölte. Sagte auf Ostertag Zu mihr, dz ers aufbreyten wölte, da folgenten tag ein student da predigen sollte. ist auch geschehen. Hatte es oben (über das schwartze wüllen), der Opferm. aber den Sonntag hernach es under aufgebreytet; welches Spanheimerß frauen nit hatte wöllen gefallen. [Prot. Vig.]

den 15. April [1669] spricht mich Crein, Georg Eckhardß s. von Lindes witwe (ietzt Zu Watzenborn sich aufhaltend,) an ihre tochter Susannen, Georg mancken, in wohnerß und Kirchen Senioren Zu Heuchelheim magd und braut (welche auf Osterdienstag vom Pfarrer daselbst weinkauflich copuliret worden:) nechstkommenten Sonntag (18. dieseß) I.mahl p auf Zurufen. gabe mihr 131/2 alb. darvon ich ihr (weil sie arm, alt, kranck und lang eine witwe gewesen,) 3. alb widr Zurück gabe.
NB. der Breutigam ist 80. Jährig, die Braut aber 26. Jahr alt, Zu Lindes gebohren, und (da die mutter wegen Kriegsunruhen auslaufen mussen, und auf der lehn gesessen,) Zu Giessen getauft, darnach draussen aufgeZohen, und hat nun ins 8. Jahr bey diesem Herrn gedienet und zwar also, dz seine vorige Haußfraue auf ihrem todbett Ahngeraten, sie Zufreyen, welches er auch nun, wie wohl mit iedermanns verwunderung, gethan hat. Gott beschere ihnen glück und segen, dz sie ihn in seinem alter pflegen, und es selber geniessen möge! [Prot. Vig.]

den 23. April [1669] ....
Eod. habe ich monatliche Bettags Predigt ....
Eod. Zu Lindes hielte ich Predigt Exod. 12. vom anfang bis Zum 6. vers. I. und II. Pred. Vincent Schmucks zusamen.
Im Convent lief nichts vor, den daß die Senioren mihr erzehleten, wie ein neuer würth dahin, in Baltz. Weigelß s. witwe ihm verlehntes Hauß Ziehen wölte. Ich ermahnete sie, der Jugent das spielen und saufen auf die Sonntage, It(em) das lehen[besen??] außwerfen auf walpurgis Zuwehren. Sage ihnen auch von einer steuer Zusameln fur die verbrandte Fauerbächer. [Prot. Vig.]

den 18. Jun. [1669] habe ich monatl. Bettag des morgens erst Zu Lindes gehalten, Text aus dem vergang. SonntagsEvangelio Luc. 16. v. 22.23. bis in den 24. auf die worte: Erbarm dich mein. Kil. imitiret und Dieteric. in Cateches: de vita aterna et de inferno. Im Kyrchen Convent Zeygten mihr die Senioren an, daß die junge ledige burß, auch junge männer, immer auf die Feyertage in Johann Reinhardß Hauß spielten und söffen; wölt(en) darvon nit ablassen, gäben auf sie nichts. [Prot. Vig.]

Der Bevölkerung nach zu schließen war der Ort [(Großen-)Linden] klein. In Weigels Protokollum findet sich eine Aufzeichnung, derzufolge im Jahre 1669 die Einwohnerzahl "auf fürstlichen Befehl hin" festgestellt worden war. Sie belief sich auf 434 Seelen, während Lindes deren 123 zählte. [Schulte, Seite 26.]

Eod. 30. 9br. [1672] gab mihr Johann-Conrad Knortz Zu Lindes 24. alb. fur seine HochZeitPredigt. Aufrufgelts ließ ich ihm nach, weil ich bis den 2. morgen bey ihm auf der HochZeit gewesen. [Prot. Vig.]

FB Giessen, Otto Stumpf, Band 3, Ortsfremde:
Am 09.12.1672 wurde in Gießen Gottfried Eberhard Möller, ein Sohn des Allendörfer Müllers Conrad Möller, getauft; dabei heißt es:
... "des Möllers auf der Sorg u. s. Hfr., die wegen der Kriegsgefahr anher geflogen."

+/#: Anno 1672. [KB Garbenheim.]
Den 13 tl Decembris, Johan Georg Koch, vnserer Kirchen Senioren einer,
begraben, war den 8tl hujus zwar gestorben, weil aber die Chur Branden=
bürgische vnd Kaijserliche Armee, ihren rückzug durch diese örter genommen,
muste man die leiche so lange in Keller stellen.

Eod. [14.12.1672] spricht mich Joh. Reichard Bach an, morgen Henrich Jungen Zu Lindes, der gestern die nacht, zwischen dem 12. und 13. dieseß gestorben, [darüber:] ungefehrlich ümb 2. uhr, dz es seine fraue nit gewahr worden, auch wegen Kriegsunruh und gefahr keine uhr geschlagen, die Leich Predigt Zu halten. [Prot. Vig.]

den 28. 10br. [1672] ist der Reuter, so von den Keyserischen kranck ligen blieben, bey Gev. Johannes Willn, hinweg geführet worden nach Lützellinden.
den 30. 10br. hat es Kiseln geworfen. [Prot. Vig.]

Die Kriege Ludwigs des XIV.
Auch von den Eroberungskriegen des französischen Königs wird Lindes nicht verschont. Nur, um die Schrecken eines jeden Krieges aufzuzeigen, lesen wir in dem schon oft zitierten Buch des Großen-Lindener Pfarrers: [Protocollum Vigelii]
1672 "Die Gemeindsleute Balth. Lenz, Konr. Becker, Heinrich Jung und Johann Neidel sind vom Oberkommando, so in Gießen liegt, gezwungen
worden, mit ihren 4 Karren 400 Musketen (Handfeuerwaffen mit Luntenschloß) von Gießen nach Darmstadt zu fahren.
Am 4. Okt. ging ich nach Lindes, um zu predigen, aber vergebens, weil der Ort von Menschen leer war.
Am 13. Okt., als ich zu Lindes auf der Kanzel stand zu pedigen, kam eine Partie Reuter, die gen Frankfurt wollten, vor das Kirchentor
geritten und begehrten den Weg gezeigt. Ich mußte abbrechen und ohne Schluß von der Kanzel gehen. - In der Lückebach haben sie
einem Juden von Hochweisel 2 Reichstaler abgenommen:
1673 Am 12. Mai war der Landgraf in Gießen und hat befohlen, daß die Bäume und Hecken vor Gießen sollten abgehauen werden wegen der
Kriegsgefahr. Die Leute sollten sich auf 1/2 Jahr mit Proviant versehen.
Am 12. Juni ist ein Franzos von einem Bauer beim Wetzlarer Schlag erstochen und in das Gebüsch versteckt worden.
Am 6. Juli ging ich nicht gegen Lindes zu predigen, weil ich hörte, daß niemand da wäre als die französischen Reuter, die ganze Gemein
aber nach Gießen geflohen.
Am 9. Juli haben die Franzosen in Dutenhofen 16 Scheuern und 3 Häuser abgebrannt. - Vier Männer brachten in einem Backtrog einen
Burschen von Vollnkirchen, den die Franzosen erschossen und ihm die Schuhe ausgezogen.
4. August. Nachdem der französische General Turenne 4 Wochen in Wetzlar gelegen und nun aufbricht nach der Wetterau zu ziehen,
kann das Abendmahl nicht gehalten werden. - In Lindes sterben viele Leute an der Ruhr, dieweil sie in ihrer Not unreifes Obst essen.
1673, Frühjahr. Der Pfarrer von Dutenhofen hält bei mir um ein Almosen aus dem Gotteskasten an, weil er ganz ausgeplündert, sein Vieh
und alles verloren hat.
Am 4. Juni ist der Pfarrer von Volpertshausen vor den Kriegern geflohen und mit Weib und Kindern, Kühen und Säuen zu uns gekommen,
weil vergangene Nacht die Franzosen mit Bewilligung des Grafen von Gleiberg in das Schloß gekommen sind.
1674. Am 24. Okt. wird ein Soldat begraben, der im Backhaus gestorben ist. Für das Begräbnis werden den Trägern seine Schuhe und sein
Hut gegeben."
[Rudolf Weigel; Seite 42/43; nach Protocollum Vigelii.]

Im KB Garbenheim ist dazu 1673 in den Abendmahlslisten zu lesen:
Vff Pfingsten solte zwar, daß Heilige Abendmahl gehalten worden sein, weill aber die
Frantzösische Armee dieser örter einquartiret worden, ists nicht gehalten worden.
Diese Armee hat die Feldgewechse, gras, frucht, vnd die bäw sehr rui=
niret, die fenster all zerschlagen, die ofen zum theil zerschlagen theils vmbge=
rißen, alle ejserne Bauch vnd schloßer an thüren, Kasten vnd dischen abge=
schlagen vnd weggetragen etc:
Den 12 tl Augusti ist diese Armee ins Franckenland gezogen, vnd sind
wir widervmb heimgezogen, Es sind dise völcker bej 15 wochen im Ampt Gleiberg
vnd zu wetzflar gelegen.
Der acker ist vngebauet plieben, die beßerung in vnsern höfen v(er)dorben,
die Sommerfrucht haben dise viele völcker, zu Roß vnd fues in solcher
zeit verfüttert, verfreßen vnd vergeüdet.
Die Winterfrucht pleib mehren theils stehen, durchwuchs mit feldwicken
gras vnd vnkraut, ward zwar endlich abgemacht, aber vor
Martini kaum alle heim bracht vnd der acker beseet, in gleichem
auch hew vnd grummet, vnd ist also der künfftige schade,
dem erlittenen gleich zuachten.
Es haben auch diese völcker, eine böse schwachheit hinderlaßen, daran
viel leüte in den dörffern sterben, vnd auch alhier, laut newen
Kirchen buchs.
[Und ebenfalls dort:]
Vff Pfingsten
Anno 1675, haben nachgesetzte sich Zum heiligen Abend=
mahl angeZeiget. Confirmati.
Es sind aber die Lünebürgische Völcker, in diese örter einquartirt
bej acht dagen still gelegen, vnd endlich naher Cobolentz gezogeen etc. wir haben
vns zu Wetzflar in den Pfingstfejerdagen vfhalten müßen;

den 6. Jun. [1673] ......
Zu Lindes im Convent ward geredet von Johann-Conraden, Henrich Weigelß sohn, sambt seiner dirnen Zufordern: sagten aber, er werr ietzt Zu Giessen, da er sich fur einen Soldaten hette annehmen lassen. [Prot. Vig.]

den 9. Julii [1673] hat es Zu Dudenhofen gebrandt. Sind 16. scheuern, auch eine Ziemliche anZahl anderer bäue, und 2. oder 3. Häuser gantz abgebrandt. ümb 10. häuser aber beschädiget. [Prot. Vig.]

Am 10. August 1673 kann Pfarrer Weigel nicht [von Großen-Linden] nach Lindes zur Betstunde reiten, weil er wegen eines Rudels Wölfe, das geradewegs auf ihn zukommt, umkehren muß. Der Opfermann in Lindes muß daher die Betstunde halten. [Rudolf Weigel; Seite 33. Nach Otto Schultes Vigeliusbuch; ursprüngliche Quelle: Protocollum Vigelii.]

1674, am 24. Juli war zu Lindes ein Brand, wobei 3 Scheuern samt den Ställen abgebrannt. Anna Elisabeth, Johann Eberhards Zusen Witwe, Tochter des Kirchensenioris Velten Wagner, also verirret war und an einer Kette gelegen, machte sich dvon los, steckte ihte Scheuer in Brand und lief bey aufgehung des feuers in die Löhn, daraus sie der Schultheiß mit 6 Männern holen ließ. [Nachlaß F. W. Weitershaus nach Protocollum Vigelii.]

+: Anno 1675.
Den 22 tl Maij. Johan Wilhelm, Jonas Am End söhnlein, 1 jahr alt,
Zu Wetzflar gestorben, nb. Die Lünebürgische Armee lag in
diesen örtern, bej 12 dage stille, mit großenm schaden vnser
Armen leüte, Zogen sich endlich hinvnter nach Cobolentz etc:
wir hielten vns mitler Zeit Zu Wetzflar. [KB Garbenheim.]

#: Anno 1675.
Den 9 tl Novembris, Johan Friderich Tesch 70 jar alt, begraben,
den siebenden, lagen alhier zwej Compagni Kaijserliche Völcker, dieser
verstorbene wolte seinem Coronet Hew außruppen, felt vom gerüst,
stirbt 12 stunde hernach. [KB Garbenheim.]

den 27. April [1676] ist das Centgericht Zu Lindes (so in II. Jahren nicht gehalten worden) vom Schultheißen Zu Heuchelheim, H. Georg Burcken, zum I.mahl wieder gehalten, und Conrad Peter Zu Lindes Zu einem Schöpfen erwehlet worden. [Prot. Vig.]

den 25. Jul. [1676] sagte mihr der Opfermann Zu Lindes, daß unserß gn. Landes Fürsten Bruder H. Landgraf Georg; It(em) der graf von Greifstein (welcher vor 8 tagen noch vor seiner Schmidten gewesen,) gestorben wären. [Prot. Vig.]

den 30. 9br. [1677] habe ich hie, H. Eydam Zu Lindes die AposteltagsPredigt gehalten; er auch Zu Lindes die Beicht. Haben sich 14. Communicanten auf künftigen I. Advents Sonntag angeZeyget. den 15. Conraden, Conrad Peters sohn, hat er, wegen ungehorsamb gegen das Predigambt Zurückgewiesen. [Prot. Vig.]

den 16. 10br. [1677] ich hie, H. Eydam Zu Lindes geprediget. Sagte, die Lindeser hetten geklagt, man wölte ihnen die krancken Soldaten von giessen hinthun gen Lindes. die giesser wölten sie alle hinaus haben. [Prot. Vig.]

den 28. 9br. [1679] ....
Zu Lindes hatte H. Eydam dem Johanneß Schwetzern hart verwießen sein neuliches greuliches fluchen auf der gassen bey außfahrung mit den Kihen. verb..heß(?) Er, durch seinen Zorn hatte wöllen verthedigen.
Hatte Catharinen, Joh. Melchior Andermannß frau und Conrad ...[verbessert, unleserlich]igelß frau, versöhnet, den langwierig haß fallen zulassen. [Prot. Vig.]

den 28. 10br. [1679] (auf Sonntag nach dem Christtag,) habe ich für H. Diaconen n.mittag hie die Epistel geprediget. [?]er hat 4. da er vorm grossen gewässer nicht kunte von Hirnßheim herüber kommen. Endlich noch am abend, über die aw herab, (Zum theil von Johann-Conrad Schmidten getragen: ) durch die diesebach her, herKommen war. [Prot. Vig.]

den I. Januar [1680] .......
Zu Lindes hat H. Eydam Eckhard, auf den Neu Jahrs danck= bus= fast= und bettag 2. mahl geprediget, auch das H. Abendmahl gehalten, welches wir nicht schuldig gewesen, sondern sie hetten hergehen sollen. [Prot. Vig.]

den 9. Januar [1680] Zu Lindes in Joeß Lentzen Scheuer des morgens ein Reuter von Rittmeisterß Rabenau Compani tod funden, von Balbierern erkennet, dz er sich Zu tod gefallen Hans-Conrad Gerf gnt., von Alten Buseck dahin ihn den 11. dieseß seine Eltern und brüder geführet Zubegraben. [Prot. Vig.]

den 25. Mart. [1680] hat H. Eydam Zu Lindes geprediget, und den Bettag mit gehalten. Im Convent nicht vorkommen, dan daß das saufen und spielen in Johann Reinhards Hauß nit wil ingestellet werden. [Prot. Vig.]

den 23. April [1680] .....
...... Zu Lindes ward mit Johann Reinhard geredet, er das saufen und spielen auf die Sonntag in seinem Hauß abschaffen, oder wöltn wir ihn strafen und es der obrigkeit klagen. gab zur antwort, Es gienge ihn nichts an, sein sohn führete die wirtschaft. Solens dem sohn sagen, bleiben Zulassen. [Prot. Vig.]

den 23. May [1680] hat H. Eckhard hie und Zu Lindes geprediget. Zu Lindes der Soldat hinderstendige contribution gefordert. Hatten die Lindeser gesagt, sie hetten in den 3. Jahren 2067.f. contribution, und 300.f. dienstgelt gegeben. [Prot. Vig.]

den 16. 9br. [1680] ....
NB auf dem wege nachheim eu(?) sagte mihr Joh. Friedrich Schäfer, der Juncker BurgHofmann von Lindes, dz sein Juncker Bernhard von Weiterhaußen, bey dem er ietzt gewesen war, die Burg verkauft hette Juncker Frenden(?) auf der Altenburg bey Alßfelde welche selber auf künftigen Peterstag darauf ziehen, und sie bewohnen wölte [Prot. Vig.]

den 9.10br. [1680] (habe aber unversehens den 8. gesetzt:) habe ich Henrich Schmeltzeisen (nach dem sie ihn Zu giessen nit hatten wöllen einlaßen:) einen Schriftlichen schein gegeben, daß ihm fur seine krancke Kindbetterin möchte gesteuert werden.
Sagte, es werr ein mann kommen, der hette gesagt, daß man Zu Franckfurt kein brot, auch nit einen weck feil bekommen könte. wegen mangel des mahlens. [Prot. Vig.]

1680 Den 16 Dag December ist so ein gros Kommett mitt so einer grose Stral, die
niemals von keinem Menschen gesehen am Himmell ist worden.
Gott der almechtige wöll uns armen Leudt gnädtig undt barmhertzig sein,
alles Gott befohlen. [Sch.-Chr., S. 151]

den 18. 10br. [1680] ist ein Soldat Zu Giessen (auf dem marckt, auf befelch des Commandanten,) geradbrecht worden, der(?) einen Sältzer umgebracht hatte. [Prot. Vig.]

den 19. 10br. [1680] hat H. Eckhard den Lindesern die citation der Cantzley vom 17. dieseß, den 22. ejusd. auf der Cantzley Zuerschein mündlich vorgehalten:
den 21. sie ihnen, sambt der Inhasions Schrift, auch schriftlich gebracht,
schriftlich auf die Inhasionsschrift Zuantwort(en), und sie Zur Fl. Cantzley. auf den termin wider einZulifern. [Prot. Vig.]

1680, Burggut:
Im Jahre 1680 ging das Lehen für 2266 Reichstaler von Bernhard von Weitershausen an Otto von Wrede über, dem es 1682 durch Lehensbrief bestätigt wurde. [Klein-Linden - Geschichte und Gemarkung - von Friedrich Wilhelm Weitershaus, Seite 82.]

den 14. Januar [1681] ....
Eydam Zu Lindes Joh. Peter Reinhard ermahnet, seinem stiefsohn den muthwillen Zuwehren, der einen hund an die leute gehetzet; und seinen sohn in die schule gehen Zulassen. Hatte vorgewendet, er gienge Zu giessen in die Schule. war angeZeiget word(en), dz sie in Philipß Lentzen Hauß eine spielstube wölten anfangen. Darauf Zuseh(en) und Zuwehren. [Prot. Vig.]

den 25. Febr. [1681] ....
NB dieseß Jahr ümb Peterstag is Enderß Spanheimer, gewesener Junckern Hofmann, von der Burg Lindes, gen Heuchelheim geZohen. [Prot. Vig.]

den 1. Mart. [1681] da Joh. Friedrich Schäfer von Lindes hir gewesen eine magd Zudingen, hatte er gesagt, Er bliebe auf der burg: der neue Juncker Zöhe noch in einem Jahr nit dahin. [Prot. Vig.]

den 8. April. [1681] habe ich das erste mahl gehört die Nachtigal und gucKuck singen. [Prot. Vig.]

den 25. April. [1681] ward gesagt, daß der Turck, da er die ruthe (des neuen stern-cometen,) gesehen, sich dermaßen entsetzet und gefurchtet, daß er etlich tausend Christen, die er gefangen gehabt, solte los gelassen haben. [Prot. Vig.]

den 8. may [1681] ......
NB vergangene nacht war ein dieb dem Joh. Melchior Andermann Zu Lindes auf seiner bäue gewesen, und hatte ihm weytzen stehlen wöllen: war aber von ihm verjagt worden, und hatte er seinen Hut ertappet. [Prot. Vig.]

den 26. Junii [1681] habe ich hie und Zu Lindes geprediget. und bin in die Lohn baden gegang(en). [Prot. Vig.]
[Was damals wohl noch ein Vergnügen war.]

den 8. Jul. [1681] ....
Zu Lindes war nichts im Convent vorgegang(en), dan nur Paulus Kauß, weg(en) ausbleibens aus der Kyrchen in 3. alb Kyrchenstraf erkennet word(en). [Prot. Vig.]

den 22. Januar [1682] hat Joh Ludwig Stockhausen Zu Lindes geprediget. hat aber Paul. bekehr auf den 26. Januar. (solte seyn auf den 25.) angekündiget. Daß die Leute auf dem samen gewesen mit den schafen, da mein Eydam kommen Zupredigen, und er warten müßen, bis sie heim kommen. [Prot. Vig.]

Anno 1682 im Januaris ist so ein groß Wasser gewest an vill Ortten, das bey
Mensche Gedächten ny so gros gewest ist, das vill daussendt Menschen sindt er-
drunken undt omkomme. Gott wölle es erbarmen.
Das Wasser hadt die Stäg bey Gisen hinweg geflist. [Sch.-Chr., Seite 154]

Anno 1682 im August monat hadt sich ein groser Stern am Himmel midt einer
grose Strall lasen sehen. Was dar auf folgen wirdt, wirdt die Zeidt geben. Gott der
Allmächtig wöll uns arme Leudt gütlich undt barmhertzig sein.
Alles Gott befohlen.
Anno 1682 den 5. Dag December hadt sich am Himmel ein wonderlich Zeichen einer
Schlange gleich lasen sehen. Was darauf erfolgen wirdt, wirdt die Zeit geben.
Alles dem liben Gott befohlen. [Sch.-Chr.; Seite 155]

Die kirchlichen Beziehungen zwischen Lindes und Großen-Linden sind also besonderer Art. Eine Meldung aus dem Jahr 1682 weist noch einmal darauf hin. Damals wird Lindes von der Kirchengemeinde Großen-Linden aufgefordert einen Beitrag zur Instandsetzung der Kirche und der Pfarrgebäude zu leisten. Lindes weigert sich jedoch, da es selbst eine Kirche zu unterhalten hat. Außerdem weist man darauf hin, daß auch die ältesten Einwohner des Ortes nicht beschwören können, daß jemals ein Beitrag zur Unterhaltung der Großen-Lindener Kirchengebäude geleistet worden ist. Da man sich nicht einigen kann, kommt der Streit vor das Gießener Gericht. Dieses entscheidet, daß „Lindes nicht als Filial von Großen-Linden anzusehen und daher von dem Beitrag zu den Kirchengebäuden freizusprechen ist“. Die Nachbargemeinde legt gegen dieses Urteil Berufung ein. 3 Jahre später wird es daraufhin von Darmstadt verworfen und die Lindeser werden zu einem Beitrag „verdammt“. Ein Gesuch der Lindeser an die Gräfin Dorothea wird abgelehnt. [Rudolf Weigel, S. 37.]

Am 06. Februar 1694 zieht das hessen-casselische Gelbe Regiment durch Klein-Linden. Beim Durchzug wird ein Kind geboren, das am 07.02. in Leihgestern getauft wird:
den 7. T. Febr. hat Christian Qveßbach von Wallbrill aus dem Bergischen Land F/ v.
F: Ein Musqvetier vom gelben Hessen Cassel Regiment/
Marg. s. Fr. Ein Söhnl: tauffen lassen: Gev. waren, p Hl Mauritius Hermann
von Malßburg Major under den Hessen, v. Lorentz Adamus Friederich vom Gehlen
Regim: so Ihm den Nahmen Mauritius Laurentius gegeben, war gebohren den Tag
zuvor im durch March Zu Kl.linden: [KB Leihgestern]

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Kurze Überlegungen zur Sozialstruktur von Linnes im 17. und zum Wandel im 18. Jahrhundert.
Bis zum Ende des 17. Jahrhundert lebten alle Linneser Familien fast auschließlich von der Landwirtschaft. Nur 3 andere Berufe sind in Linnes vertreten. Der schon 1557, in der ältesten erhaltenen Centgerichtsakte, genannte Hans Schmidt wird 1665 als der wierdt Zum Lindiß bezeichnet. Gerügt wird im gleichen Jahr aber auch Deß wierdts Jostd(en) bub. Später ist Philips Schmidt der Wirt in Linnes. Er ist vmtl. ein Sohn von Hans Schmidt. In der Wallsteuerliste von 1617 wird zu allen Genannten ein Steuervermögen angegeben. Philips Schmidts Vermögen (980) ist mehr als doppelt so hoch wie die nächsthöchsten Vermögen (415 & 414). Insgesamt wird für alle 18 genannten Familienväter ein Steuervermögen von 4882 Gulden angegeben.
Am 11.05.1620 wird Johannes Meckels deß wirdts magt am Centgericht gerügt. Spätestens seit Beginn der noch erhaltenen Kirchenbucheintragungen ist Johann(es) Reinhardt Wirt in Linnes; 1680 wird die Wirtschaft, nach seiner Aussage, von seinem Sohn [welchem?] geführt. Vermutlich hat auch diese alte Linneser Wirtschaft schon eine Fuhrmannsherberge besessen und es wurden vermutlich auch schon Vorspanndienste geleistet.
1669 werden Johann Wilhelm Reichardt und Anna Margretha aus der Oberpfalz bei der Taufe eines Kindes einmalig als Wirtsleute zu Linnes bezeichnet.
Hier handelt es sich sicher um den neuen würth, der am 23.04.1660 beim Convent in Linnes im Protocollum Vigelii, s. o., erwähnt wird. Dieser Eintrag legt aber auch nahe, daß der darin genannte, verstorbene, Balthasar Weigel auch eine Gaststätte betrieb.
Die beiden weiteren im 17. Jahrhundert noch genannten Berufe in Lindes hat ab 1650 Ludwig Haupt inne; er ist Schmied, Opfermann und Lehrer.
Die Schäfer und Hirten kommen in dieser Zeit fast immer von auswärts und werden wohl jährlich von der Gemeinde neu angestellt.
Ein Pfarrer lebt nicht im Ort; er kommt aus Großen-Linden und übernachtet nur gelegentlich beim Opfermann. Die Sonntagspredigt in Lindes fand im Winter am Nachmittage, im Sommer so früh am Morgen statt, daß noch am selben Morgen in Großen=Linden der "Metten"=gottesdienst gehalten werden konnte. Am Donnerstag fand die Wochenpredigt in Lindes statt; der Caplan oder Diaconus (zweiter Pfarrer in Gr.-Linden und Pfarrer in Hörnsheim) hatte an einem weiteren Wochentag eine Predigt in Lindes zu halten. Außerdem gab es monatliche Bettage; siehe Schulte, Seite 50/51. Der Pfarrer war vom Patronatsherr, hier der Landgraf von Hessen, eingesetzt und konnte von ihm auch jederzeit abgesetzt werden; er war ganz "selbstverständlich" auch ausführendes Organ der weltlichen Obrigkeit vor Ort und berichtete Verstöße gegen staatliche Gesetze genauso selbstverständlich an die weltliche Obrigkeit, wie Verstöße gegen kirchliche Regeln an die kirchliche Obrigkeit, das hochfürstliche Consistorium. Zur Registrierung der "Verstöße" stand dem Pfarrer der Kirchenkonvent, der in Großen-Linden aus 5 Kirchensenioren bestand, zur Seite.
Der Pfarrer war das Werkzeug des gotteingesetzten Herrschers, das Volk für das Reich Gottes zu erziehen. Darum nennt ihn [Pfarrer] Weigel "mein Fürst und Herr", er schaut mit Ehrfurcht zu ihm empor. Er ist stolz darauf, ihm zu dienen. Er ordnet anstandslos [bitte mal den doppelten Wortsinn überlegen!] seinen Willen dem seines Fürsten unter, dessen Entscheidung ist für ihn die ultima ratio, und nirgendwo findet sich im Protokollum ein Wort der Kritik oder gar der Mißbilligung der Verordnungen seines Landesherrn" schreibt Pfarrer Otto Schulte auf Seite 127 in seinem 1930 erschienen Buch über seinen von 1647 bis 1682 tätigen Amtsvorgänger Philipp Weigel/Vigelius.
"Honoratioren" im Ort sind die Centgerichtsschöffen und die Kirchenältesten, auch Kirchensenioren genannt. Kein Mitglied dieser beiden Gremien wird frei gewählt; die Gremien ergänzen sich nach dem Tod eines Mitgliedes jeweils selbst durch die Benennung eines neuen Mitgliedes. Meist stammten 3-4 der 12 Centgerichtsschöffen des Centgerichts Lindes aus unserem Ort. Beim Kirchenkonvent, dessen Größe für Linnes noch nicht gesichert ist, bestimmte der Pfarrer mit über die Ergänzung; bei den Centgerichtsschöffen ist im 18. Jahrhundert belegt, daß die Obrigkeit in Gießen den verbliebenen Schöffen einige von ihr Ausgewählte zur Auswahl vorgab.
Nachdem das Burggut 1680 in den Besitz der "de Wrede" übergegangen ist, lebt diese Familie auch in Lindes. Die vorherigen Inhaber des Burglehens scheinen nicht hier gelebt zu haben.
Eine Besonderheit ist, daß in Lindes sehr viele Theologiestudenten aus Gießen ihre ersten Predigten halten. Dies ist in der Amtszeit von Pfarrer Vigelius durch vielfache Einträge in seinem protocollum dokumentiert.

Familiengeschichtlich ist zu erwähnen, daß im 17. und 18. Jahrhundert die meisten familiären Beziehungen mit Heuchelheim bestehen. Viele alte Linneser Familien stammen aus Heuchelheim, als Beispiel seien hier nur die Neidel, Weller, Rinn, Reuschling, Steinmüller, Volkmann und Germer genannt; Angehörige der Familie Lenz gehen nach Heuchelheim. Auch die Neidel gehen in einem Zweig zurück dorthin.
Aus Allendorf kommen die Amend, Volk und Luh nach Linnes; auch dorthin gehen Lenz; aus Langgöns stammen die Schaum und Spieß.
Mit Lützellinden bestehen Anfang des 17. Jahrhunderts noch recht enge familiäre Beziehungen, die mit der letzten Teilung des Hüttenbergs fast ganz aufhören, nur die Schupp kommen in dieser Zeit noch nach Linnes.
Von Linnes aus verbreitet sich die Maurersippe Größer über viele Orte Oberhessens; ihr Stammvater Josef Größer kam aus Tirol und heiratete in Linnes.
Fast keine familiären Beziehungen bestehen mit den Städten Gießen und Großen-Linden. Im 17. Jahrhundert sind nur noch ganz wenige Abwanderungen in die Stadt Gießen festzustellen; auch verblüffend wenig Frauen aus Linnes heiraten einen Gießener.
Ähnlich ist es mit Großen-Linden. Velten Wagner, der in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Linnes lebt und keine männliche Nachkommen hier hat, stammt möglicherweise aus Großen-Linden. Daß der Hofmann Cloß Weigel, der Stammvater der Linneser Weigel, aus Großen-Linden stammt, ist nach Einsicht in die Akten des Vogteigerichts Allendorf eher unwahrscheinlich, da er nicht als Erbe seines angeblichen Vaters in Großen-Linden genannt wird.
Die Annahme von Pfarrer Hoffmann, die hundert Jahre später noch einmal von Lehrer Matthes aufgegriffen wurde, daß Linnes eine von Großen-Linden ausgehende Ortsgründung sei und daß von 8 Familien nur eine nicht aus Großen-Linden stammen sollte, ist nachweislich ein Fantasieprodukt.

Im 18. Jahrhundert gewinnen weitere Gastwirtschaften in Linnes an Bedeutung. "Die Besitzer dieser Gasthäuser gelten bald als die reichsten Leute im Ort. Sie halten Pferde- und Ochsengespanne, mit denen sie den durchkommenden Reisekutschen und Frachtwagen Vorspanndienste leisten" schreibt Rudolf Weigel auf Seite 44. Im Laufe des 18. Jahrhunderts kommt es dadurch zu größeren sozialen Unterschieden in Linnes; anstelle des einen reichen Wirtes gibt es nun mehrere. Außer Schmieden treten auch weitere Handwerksberufe auf, nachweisbar sind Maurer und Zimmerleute.
Dr. Ernst Ludwig Theiß und Dr. Gerd Steinmüller beginnen ihre Serie "Linneser Gastronomie in vergangenen Zeiten", die im Linneser Backschießer ab der Ausgabe 49, Oktober 1999, erscheint, mit den großen Fuhrmannsherbergen. Durch die Zusammenstellung aller Familien nach den Kirchenbuchaufzeichnungen ergeben sich noch einige Ergänzungen zu den sehr nah miteinander verwandten Wirtsfamilien, die hier kurz dargestellt werden sollen.

"Zum (schwarzen) Adler"
Dr. Theiß und Dr. Steinmüller nennen als Erbauer des Wohnhauses Johann Jacob Jung (1665-1722), der ein Halbruder von Johann Caspar Reinhard, einem Enkel des oben genannten Wirtes Johann Reinhard, war. Er wird in den KB noch nicht als Adlerwirt genannt.
Sein Sohn Johann Balthasar Jung wird dann als Adlerwirt genannt. Es fand sich in den KB keine direkte Nennung als Adlerwirt (Taufe seiner Kinder, oder als Pate), bei der Heirat seines nachgelassenen Sohnes wird er aber so genannt, siehe unten.
Seine Tochter Anna Eulalia heiratete Johann Ludwig Weigel (1695-1758), den ersten bekannten Löwenwirt, der ein Sohn des Lehrers Ludwig Weigel war.
Der Nachfolger von Johann Balthasar Jung als Adlerwirt war sein Sohn Johannes Jung (1722-1778), der eine Tochter des Hirschwirts heiratet; hier der Heiratseintrag aus dem Jahr 1749:
Johannes Jung, J. Balthasar Jungen, weyland Centgerichts-Schöffe und Gastwirths im Schwartzen Adler zu Kll. ehel. ältester Sohn und Anna Elisabetha, weyland J. Balthasar Lentzens, Gastwirths im Hirsch daselbst ehel. Tochter wurden nach erhalten. gnädigst. Dispens von Darmstadt (weilen sie in tertio grade lineae aequalis verwandt) den 5. Oct., war 18. p. Trinit., zu Hause weinkäuflich cop. und Donnerstag, den 6. Nov. nach vorhergegang. Hochzeitspredigt ehel. eingesegnet.
Nachfolger von Johannes Jung als Adlerwirt wird der gleichnamige Sohn Johannes Jung (1755-1807), Schultheiß und Adlerwirt. Er war verheiratet mit Maria Catharina Weigel, einer Tochter des Centgerichtsschöffen und Schwanenwirts Johannes Weigel.
Nächster Adlerwirt war dann Philipp Jung (1781-1848), jüngster (erwachsen gewordener) Sohn des Schulteißen Johannes Jung.

"Zum (güldenen) Löwen"
Johann Ludwig Weigel (1695-1758), Sohn des Schullehrers Ludwig Weigel und verheiratet mit einer Schwester des Adlerwirts Johann Balthasar Jung (s. o.), wird urkundlich nachweisbar erstmalig am 27.09.1726 anläßlich einer Patenschaft als Wirth im Löwen genannt. (Er ist hier Pate bei der späteren Ehefrau seines einzigen Sohnes.) Die Eheleute werden auch als Wirthsleute im güldenen Löwen genannt.
Der einzige Sohn, Johannes Weigel (1733-1774) ist der nächste Löwenwirt. Dessen Ehefrau, die am 27.09.1726 getaufte Catharina Maria Weigel, ist eine Schwester des Schwanenwirts Johannes Weigel (1712-1788); dieser wiederum ist mit der ältesten Schwester des hier behandelten Löwenwirts Johannes Weigel verheiratet.
Dr. Theiß und Dr. Steinmüller geben die Inschrift des oberen Hauses der Herberge zum Schwanen an, nach der dieses Haus 1744 von Ludwig Weigel erbaut wurde. M. E. kann deshalb ziemlich sicher davon ausgegangen werden, daß der oben genannte erste bekannte Löwenwirt Johann Ludwig Weigel (1695-1758) der Erbauer ist. Er vererbte dann seiner ältesten Tochter und ihrem Mann den Schwanen und seinem einzigen Sohn den Löwen. Dies erklärt auch die Durchfahrt zwischen den beiden Gaststätten.
Der Löwenwirt Johannes Weigel (1733-1774) hatte nur 2 Kinder, die beide klein verstarben.
Als nächster Löwenwirt tritt Johann Henrich Rinn (1755-1786) in Erscheinung. Er hat 1755 Elisabetha Margaretha Weigel (1751-1815), die jüngste Tochter des Schwanenwirts geheiratet; sie ist eine Enkelin des ersten Löwenwirts Johann Ludwig Weigel, siehe oben. Nach dem frühen Tod von Johann Henrich Rinn heiratet seine Witwe 1788 Caspar Fischer aus Langgöns (1761-1813). Beide Ehen der Löwenwirtin bleiben kinderlos. Caspar Fischer wird noch 1809 als Löwenwirt bezeichnet. In seinem Sterbeeintrag heißt es nur noch Einwohner und Gemeindsmann. Auch im Sterbeeintrag seiner Witwe ist kein Hinweis auf den Löwen enthalten.
Spätestens ab 26.07.1816 ist der älteste Sohn des Schwanenwirts Johann Ludwig Weigel (1745-1821), Johann Philipp Weigel (1783-1843), der ab 1803 mit Anna Maria Jung (1776-1843), einer Tochter des Adlerwirts und Schultheißen Johannes Jung (1755-1807), verheiratet war, der Löwenwirt. Wie er in den Besitz des Löwen kam, ist noch unklar. Der Sohn Caspar Weigel III. (1814-1883) wird der nachfolgende Löwenwirt. Dessen Schwiegersohn Johann Georg Schmidt aus Lützellinden (1842-1933) schließt 1879 den Löwen; siehe Dr. Theiß und Dr. Steinmüller.
Wie groß das Vermögen von Johann Caspar Weigel III. war, zeigt ein Eintrag im GemeinderathsberatungsProtokoll der Stadt Gießen vom 19.11.1863. Danach hatte er der Sadt Gießen 2000 Gulden geliehen und die Zinsen wurden von 3,5 % auf 4 % erhöht. [Frdl. Mitt. von Dr. W. Bingsohn, Gießen.]

"Zum (weißen) Schwanen"
Wie schon oben erwähnt ist Johannes Weigel (1712-1788), der Schwiegersohn des Löwenwirts Johann Ludwig Weigel der erste bekannte Schwanenwirt, als solcher erwähnt vom 06.03.1763 bis zum 22.09.1780. Seine Eltern Johann Balthasar Weigel III. (1682-1756) & Anna Elisabetha, geb. Weigel (1683-1756) werden nie im Zusammenhang mit einer Wirtschaft genannt, sodaß ziemlich sicher davon auszugehen ist, daß er den Schwanen von seinem Schwiegervater bekam.
Sein Nachfolger als Schwanenwirt ist spätestens ab 24.10.1782 sein Sohn Johann Ludwig Weigel (1745-1821), der auch Centgerichtsschöffe und Kirchensenior war; er starb im 34. Jahr als Kirchenältester.
Dessen ältester Sohn Johann Philipp Weigel (1783-1843) ist ab 1816 Löwenwirt, siehe oben.
Schwanenwirt ist spätestens ab 17.06.1820 Anton Weigel (1792-1836), der jüngste Sohn des Schwanenwirts Johann Ludwig Weigel (1745-1821).
Nach Anton Weigels recht frühem Tod heiratet dessen Sohn 1837, wird aber dabei noch nicht als Schwanenwirt bezeichnet. Seine Frau ist erstmals am 01.11.1840 als Schwanenwirts Frau Patin. 1841 wird zweimal bei Patenschaften seiner Kinder Johann Ludwig Weigel (1784-1862), Antons älterer Bruder, als Schwanenwirt bezeichnet. Er scheint scheint seinem Neffen aber nur kurzfristig beigestanden zu haben, denn ab 1842 wird dann nur noch Antons Sohn Johann Caspar Weigel IV. (1816-1899) als Schwanenwirt bezeichnet. Er ist mit Maria Elisabeth, geb. Weigel (1811-1888), einer Tochter seines Onkels Johann Philipp, des Löwenwirts, verheiratet! Johann Caspar Weigel wird am 11.10.1857 noch als Schwanenwirt bezeichnet; 1860, beim Tod seines Sohnes Anton wird er als Beigeordneter und Gutsbesitzer benannt.

"Zum Hirsch"
Bei der Gastwirtschaft zum Hirsch könnte es sich m. E. am ehesten um die alte, namenlose Linneser Wirtschaft handeln, aber auch die Krone kommt dafür in Frage. Von dem alten Linneser Wirt Johann Reinhard sind nur zwei Söhne bekannt: Johann Daniel Reinhard (1649-1728) und Johann Peter Reinhard (um 1651-1688). Keiner der beiden wird als Wirt genannt. Der einzige Hinweis darauf, daß Johann Daniel eine Gastwirtschaft betrieben haben könnte, findet sich 1724 in einem KB-Eintrag, daß eine frembde Weibsperson in Johann Daniel Reinhardts Hauß ankommen ist und bald ein Kind geboren hat. Auch in Großen-Linden benutzt der Pfarrer bei anderweitig sicher als Wirten bekannten Personen oft die Formulierung "in ..... Hauß".
Johann Peter Reinhards Enkelin heiratet Johann Jacob Schupp aus Lützellinden, den ersten bekannten Kronenwirt.
Johann Balthasar Lentz (1677-1743), Sohn des Schmieds Johannes Lentz, verheiratet mit Anna Maria, geb. Reinhard, Tochter von Johann Daniel Reinhard, ist der erste bekannte Hirschwirt. Auch er wird im KB erst nach seinem Tod so genannt. 1728 ist seine Frau Anna Maria als "des Wirths Johann Baltzer Lentzen Haußfrau" Patin, siehe unten. 1742 ist die Taufe eines in "Johann Baltzer Lentzen Haus" geborenen Kindes durchreisender Krüg-Leute verzeichnet.
Der "Hirsch" wird noch bis 1750 im KB erwähnt. 1746 starb in Lindes im Hirsch ein fremder Krughändler an der Gelbsucht. Ebenfalls 1746 ein armer blinder Mann aus Dauphin in Frankreich, und 1750 ist im Wirtshauß zum Hirsch ein Collectant gestorben. Es ließ sich bisher aber nicht feststellen, wer nach dem Tod von Johann Balthasar Lentz von 1743 bis 1750 (oder noch länger) der Wirt im Hirsch war.
Johann Balthasar Lentz hatte 5 Kinder, die das heiratsfähige Alter erreichten. Der Sohn Johann Melchior (1706-1765) wird bei einer Patenschaft seiner Tochter 1751 als Wirt im Grünen Baum bezeichnet, er war mit Anna Catharina Amend aus Allendorf verheiratet, kann den Grünen Baum also nicht geerbt haben. Der 2. Sohn, Johann Daniel (1716-1773) wird nie als Wirt genannt. Die Tochter Elisabetha Margaretha heiratete nach Leihgestern. Der 3. Sohn, Johannes (1723-1761) wird ab 1752 durchgängig als Wirt im grünen Baum genannt und stirbt auch als solcher; er war mit Anna Maria Müller, einer Schultheißentochter aus Dutenhofen verheiratet, kann den Grünen also auch nicht geerbt haben. Die jüngste Tochter, Anna Elisabetha, heiratete den Adlerwirt Johannes Jung, siehe oben.

"Zum grünen Baum"
Es schien zuerst naheliegend, daß der "Grüne Baum" mit dem "Hirsch" identisch sein könnte, dieser also nur umbenannt wurde. Dagegen spricht aber, daß die Herberge zum grünen Baum schon 1728, 1738 und 1739 im KB genannt wird. In dieser Zeit ist aber kein Wirt zum Grünen Baum bekannt.
Am 01.09.1728 wird in der Herberg zum Grünen Baum in Lindes ein Kind geboren, dessen Eltern auf dem Weg zum Markt in Gießen waren und 8 Stunden vor der Geburt in Linnes ankamen. Seltsamerweise ist bei diesem Kind Patin: des Wirths Johann Baltzer Lentzen Haußfrau namens Anna Maria. Warum hat die Hirschwirtin ein im Grünen Baum geborenes Kind gehoben? Waren "Hirsch" und "Grüner Baum" doch eine Einheit, der Hirsch die Wirtschaft, der Grüne Baum die Herberge?
Am 26.07.1738 stirbt allerdings im Wirths Hauß zum grünen Baum ein Knäblein, welches eine Weibsperson dahin sehr kranck gebracht.
Am 09.08.1739 wird das Kind herum ziehender Zunder=Leute getauft, so zu Lindes im grünen Baum geboren.
Erst 1751 wird Johann Melchior Lentz, der älteste Sohn des Hirschwirts Johann Balthasar Lentz einmal als Wirt im grünen Baum genannt; von 1752 bis zu seinem Tod ist sein jüngster Bruder, Johannes Lentz (1723-1761), als Wirt im grünen Baum nachweisbar. Wie die beiden Brüder zu Wirten im grünen Baum wurden, ist unklar, da sie beide Frauen von außerhalb heirateten, siehe oben.
[Als "praktischste" Lösung schlage ich vor, die Gastwirtschaft als "Hirsch unterm grünen Baum" zu benennen.]
Johannes Lentz hatte nur einen Sohn, der erwachsen wurde, Johann Caspar Lenz (1753-1805). Er war Centgerichtsschöffe, aber eine Nennung als Wirt wurde nicht gefunden, ebenso nicht bei den Kindern des Johann Melchior Lentz.
Über die spätere gleichnamige Gaststätte "Zum Grünen Baum" berichten Dr. Theiß und Dr. Steinmüller ausführlich.

"Zur (güldenen) Crone"
Erster Kronenwirt war der err. am 13.12.1691 in Lützellinden geborene Johann Jacob Schupp (+ 1756). Er heiratete 1715 in Linnes Elisabetha Catharina Reinhard (1696-1753). Sie war das einzige Kind des Centgerichtsschöffen und Kirchenältesten Johann Caspar Reinhard, das das Erwachsenenalter erreicht hatte. Die erste Erwähnung dieses Ehepaares als Wirthsleute zur Crone findet sich bei der Taufe eines ihrer Kinder am 22.09.1726. Johann Jacob Schupp wird schon bald Centgerichtsschöffe und wird dadurch dann als "Herr" bezeichnet. Am 18.08.1739 ist er als einziger Linneser und Nichtadeliger Taufpate bei den de Wrede.
Sein Nachfolger als Kronenwirt ist sein Sohn Ludwig Caspar Schupp (1738-1758). Er heiratete mit 18 Jahren die 16jährige Anna Elisabeth Zörb, eine Wirtstochter aus Großen-Linden. Diese heiratet nach seinem frühen Tod den Centgrafensohn Friedrich Christian Pflug aus Gönnern, der als Kronenwirt genannt wird. Auch er stirbt im November 1760; sein Frau im Dezember 1760. Alle hier Genannten sterben an der hitzigen Kranckheit oder an den Friesel, die im 7jährigen Krieg viele Opfer in Linnes fordern.
Der nächste bekannte Kronenwirt ist der in Heuchelheim geborene Johann Andreas Lenz (1736-1803). Er heiratete 1760 Maria Catharina Schupp (1743-1792). Sie war eine Tochter von Johannes Schupp, einem Sohn des oben genannten Johann Jacob Schupp. Dieser Johannes Schupp (1720-1764) hatte nach Großen-Linden in den "Schwarzen Adler" eingeheiratet. Johann Andreas Lenz ist nur von 1764 bis 1766 als Kronenwirt nachweisbar; lebte aber mit seiner Familie weiter in Linnes.
1768 wird im KB Klein-Linden bei einer Heirat der Brautvater als Gasthalter zur Cron dahier bezeichnet; im KB Großen-Linden heißt es: Herrn Conrad Diehls, Rathsverwandten in Laubach, welcher das Schuppische Wirthshauß zu Klein-Lindes auf 3 Jahre gemietet, ehelich älteste Tochter ....
Was nach Ablauf dieses Mietvertrages mit der Krone geschah, ist bisher noch unklar. Ebenso ist noch unklar, ob es sich bei den beiden folgenden Kronenwirten um Inhaber der alten Gastwirtschaft "Zur Crone" handelt, oder ob hier Neugründungen vorliegen.
Spätestens ab dem 05.01.1790 ist der spätere Centgerichtsschöffe Johann Philippus Jung (1763-1831), ein Sohn des Adlerwirts Johannes Jung (1722-1778), Kronenwirt in Linnes. Da seine Frau eine geb. "Neydel" ist, ist nicht ersichtlich, daß er durch Erbschaft zum Kronenwirt wurde.
Ebenfalls unklar ist, wie der aus Heuchelheim stammende Johannes Rinn II. (1806-1885) zum Kronenwirt wurde. Er war seit 1834 mit einer Tochter des Großherzoglichen Bürgermeisters Johann Philipp Weigel verheiratet, wird von 1835 bis 1844 als Fuhrmann, 1855 als Kronenwirt und später als Wirt und Weinhändler genannt.

Anläßlich der Plünderung von Linnes am 22.04.1797 findet sich im Kirchenbuch ein langer Eintrag, siehe unten. Darin findet sich auch der Satz:
Es ist doch auch ungleich bei der Plünderung hergegangen, einige der reichsten Häußer in der Obergaß hatten sich durch eine Parthie Kanounir Sicherheit verschaft, daß sie nichts dabei verlohren.
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Am 18. Februar 1700 wird der Gregorianische Kalender auch in den protestantischen Ländern, also auch in Hessen-Darmstadt, eingeführt.
Er löst den Julianischen Kalender ab.

Eine Kirchenstrafen (Poenitenz)-Ordnung vom 01.05.1705 im KB 1/Teil 6 Großen-Linden beleuchtet die damals selbstverständlichen Eingriffe der Kirche ins Privatleben:
Nachricht wie es mit der poenitentz derer die sich nach fleischl(icher) Vermischung heurathen soll gehalten werden,
vermög hochfürstl. Verordnung ausgegangen am 1. May 1705.

1lich diejenige Personen, welche ohne vorhergegangenen EhVerspruch sich zusammen in Hurerey vermischen, nachmals aber entweder freiwillig oder auf zureden, oder auf rechtliche Erkenntnis sich einander heurathen, sollen zuvorderst vor dem Kirchen=Convent, von denen Predigern und Kirchen Senioren desjenigen Ortes, wo sie die Kirchen=Bus zuthun haben, ihrer begangenen Unzucht halber, zur wahren Buse erinnert werden, und nach gehends in einer Wochen Predigt sich in ihren gewöhnlichen Stühlen einfinden, und die Prediger ohne ihren Namen zu nennen, nach der Predigt der Gemeinde anzeigen, daß zwey Personen sich wider das sechste Gebott vergangen, nachmahls aber sich ehelich copuliren zu laßen, resolvirt haben. Dannenhero sie die Gemeindt bäthen, ihnen das Aergernis, so durch ihre begangne Sünde gegeben hätten, christlich zu verzeihen.

2tens Denjenigen, welche sich ordentlich zusammen verlobt, und nach der Verlobung vor der priesterlichen Copulation sich fleischlich zusammen gethan, soll nur von denen Predigern in gegenwart einer Paar Senioren in der Sacristey ihr begangener Fehler, daß sie vor dem Angesicht der christlichen Kirche falschlich ausgegeben, daß sie noch nicht sich ehelich zusammen gethan hätten, vorgestellt, und sie darauf nach Erkantnis ihres unrechts, zum Beicht=Stuhl und h. Abendmahl auf ihr anmelden zugelaßen werden.

3tens wegen dispensation soll vor die offentl(iche) poenitentz eine gewiße Geldstrafe halb in den Land=Kasten und halb in eines jeden Ortes Kirchen=Kasten gethan werden.

NB sind insgemein 5 fl. (Gulden).

NB Nachdem in der frstl. Verordnung der casus nicht determinirt, wann die poenitirende das Geld pro dispensatione nicht erlegen könten oder wolten, wie dann zu verfahren seye, so hat das fürstl. Consitorium zu Gießen in einem rescript unterm 30. Jan. 1720. es dahin Aeterminirt: quod 1mam classem, die ohne vorhergegangene Ehverspruch sich fleischlich vermischen, sollen zwar in einer wochen Predigt an ihren ordentlichen Plätzen stehen bleiben, aber doch ihre Vornamen genennt werden und sie auch antworten solten.

die 2da classis aber derer ordentlich verlobten solte in der Kirch an ihren ordentlichen Stühlen erscheinen doch weder ihr Namen genennt noch von ihnen eine Antwort erfordert sondern nur die Anzeige geschehen, daß zwey Personen, welche sich geheurathet, vor der priesterl(ichen) copulation sich ehlich zusammen getahn, etc.

Aus diesem NB ist deutlich ersichtlich, daß Wohlhabende sich durch eine Geldzahlung eine Kategorie besser, in der Bestrafung, stellen lassen konnten.
Arme dagegen mußten sich einer härteren öffentlichen Diffamierung unterziehen, wobei dadurch die Geldstrafe natürlich keineswegs erledigt war, im Gegenteil, sie mußte im Gefängnis abgesessen werden. Ein Umrechnungsmodus in dem deutlich wird, wieviel Geld für einen Hafttag angerechnet wurde, ist mir aus den Kirchenbüchern nicht bekannt geworden. Auch ist mir nicht klar geworden, ob nur die Hälfte, die dem Land=Kasten, also wohl der Kasse des Amtsbezirks, zustand, abgesessen werden mußte.

Noch 1755 findet sich folgender Pönitenzeintrag in Großen-Linden:
Montags den 17ten Nov. nach gehaltener Bäthstunde thät stille Kirchenbuß auf hochfürstl. Consistorial-Befehl weilen sie sich von Johann Phil. Petri von Weydenhaußen im fürstl. Nassau Weilburgischen schwängern laßen, Anna Maria Klinckin von Allendorf, welche als Magd dahier gedient hatte.
Zu diesem Eintrag ist ein Zettel eingeheftet:
„Daß Anna Maria Klinckin von Allendorft die ihr angesetzte 15 Zehnen(??) Straffarmuths halber im Gefängnuß verseßen, solches wird beschienen(?).
Gieß(en) d. 8ten 9bris 1755
JWittich
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Im Jahre 1698 wird Peter Neidel, Sohn des Gemeindemannes Joh. Neidel zu Lindes Schulmeister. Er ist der Schwiegersohn seines Vorgängers Ludwig Weigel und führt das Amt bis 1716. Seine Besoldung ist aufgezeichnet in den Akten des Pfarrarchives zu Großen-Linden und lautet:
"Schulbesoldung zu Klein-Linden, wie solche am 18. Mai 1700 vor den damaligen Schulmeister Peter Neydel verordnet und nachher bei dem Schuldiener Wagner die Accidenzien (besonderen Leistungen) anders reguliert worden sind.
1. Ist von einem jeden Mann, der in der Gemeinde ist, 1/2 Meste Korn, ein Sichling Korn und 1 Laib Brot und 5 albus Uhrgeld zu geben.
Dies muß ein jeder Einwohner und Gemeindsmann geben, und ist das Brot auf Michaeli, das Korn und Uhrgeld auf Martinitag fällig.
2. Ist von einem jeden Kind, das in die Schule geht, 30 albus oder 1 fl. (Gulden) jährlich vom 6ten Jahr an bis 1/2 Jahr nach der Konfirmation
(Himmelfahrtstag) zu entrichten.
3. Von den Kapitalien, die die Schule ausgeliehen hat, die Zinsen zu 3 fl. 7 albus (0,=4 M.)
4. Von einer Leiche vor das Gesäng 10 albus, und einen Laib Brot vor das Läuten, und 3 albus vor die Personalien zu schreiben.
5. Von einer Kindtaufe 5 albus und vor das Wasser zu wärmen 1 albus vom Opfer.
6. Von einer öffentlichen Hochzeit 7 albus (0,04 M.), einen albus vom Opfer nebst dem hergebrachten Rechte (Teilnahme an der Hochzeit).
7. Von einer stillen Kopulation 5 albus und 1 albus vom Opfer.
8. Bei Haltung des heiligen Abendmahls vor der Bemühen dabei 15 albus.
9. Vor den Opferbeutel herumzutragen 2 fl."
[Rudolf Weigel; Seite 48.]
Damit diese Lehrerbesoldung nicht ganz so exotisch wirkt, sei hier daran erinnert, daß der Lehrer damals auch immer gleichzeitig Opfermann und Organist (falls eine Orgel vorhanden) war. Die Punkte 1-3 beziehen sich hier auf die Lehrertätigkeit; das "Beaufsichtigen" der Kirchenuhr (Uhrgeld) war allerdings Opfermannstätigkeit. Punkt 4 erinnnert daran, daß der Lehrer und die älteren Schüler bei einer "öffentlichen" Beerdigung mit Gesang "aufzutreten hatten." Das "Personalien zu schreiben" war wohl eine Linneser Besonderheit; nachdem der Pfarrer 1699 die Taufen von fünf Lindeser Kinder nicht ins Kirchenbuch eingetragen hatte (wahrscheinlich waren auch viele Großen-Lindener Eintragungen vergessen worden), wurde in Linnes von etwa 1700 an ein eigenes "Standesamtsregister" vom Lehrer geführt (Wäre vmtl. sprachgeschichtlich sehr interessant, da der Linneser Lehrer, anfangs in Platt, das Gleiche dokumentierte, wie der Pfarrer in Großen-Linden in Hochdeutsch).
Die Punkte 5 bis 9 betreffen Tätigkeiten des Opfermanns, der wesentlich weitergehende Funktionen hatte, als der spätere Kirchendiener. So hielt der Opfermann z. B. bei Verhinderung des Pfarrers auch mal den Gottesdienst, oder er vollzog Nottaufen, was aber auch der Hebamme erlaubt war. Besonders in Orten wie Linnes, wo der Pfarrer nicht vor Ort wohnte, hatte der Opfermann schon einiges zu tun.

Am 21.06.1701 tritt Lindes in einem umstrittenen Vergleich seine Mitmärkerrechte am "Fernewald" an Gießen ab. Damit verzichten die Lindeser darauf, daß sie in dem bei Annerod und Steinbach gelegenen Wald zwischen dem Michaelistag und Ostern Holz für ihren Hausbedarf schlagen und ihr Vieh dorthin treiben dürfen. Ihnen scheinen aber zu dieser Zeit die Mitmärkerrechte gar nicht mehr bekannt gewesen zu sein; denn 1746 sagen 34 Gemeinsleute aus, daß sie nie einen Viehtrieb dorthin gehabt haben.
Die Einwohner unseres Ortes erhalten dafür das Recht zugesprochen, zusammen mit den Gießenern das Gebiet zwischen der "Lindeser Hege" und den beiden Bachwegen (250 Morgen) als Koppelhut benutzen zu dürfen. Zwischen den Bachwegen und der "Centbann"-grenze ans Weyher nach Gießen zu (in der Höhe der heutigen Veterinärkliniken) dürfen sie allerdings nur auf ihren eigenen Gütern krauten und grasen; doch müssen sie dazu bei den Bürgern der Stadt anfragen.
Mit diesem Vertrag ist die Forderung der Lindeser, die Centbanngrenze als die Gemarkungsgrenze anzuerkennen, nicht berücksichtigt worden.
Auf den 400 Morgen großen Ländereien dürfen aber bis 1845 die Lindeser Feldschützen [vmtl. sind hier die "Centgerichtsschützen" gemeint, die nur selten aus Linnes kamen] die Feldfrevel ahnden. [Rudolf Weigel, Seite 44.]
Aus anderer Sicht:
Für das Jahr 1701 wird bei Dr. Knauß, Grenzstreit, Seite 114, wieder ein Vergleich zwischen Linnes und Gießen genannt.
Seine wichtigsten Bestimmungen sind (17):
1. Zwischen der Hege und den Bachwegen besteht nun eine gleichberechtigte Koppelhut von Gießen und Klein-Linden.
2. Die Lindeser dürfen in Zukunft auf ihren eigenen Gütern auch zwischen den Bachwegen und der Centbannsgrenze "ans Weyer" (nach Gießen zu in
Höhe der heutigen Veterinärklinik) krauten und grasen, wenn sie vorher beim Bürgermeister von Gießen anfragen.
3. Kontribution zwischen Hege und Bachwegen versteuern Gießener Eigentümer nach Gießen und Lindeser nach Klein-Linden.
4. Klein-Linden überläßt Gießen seinen Anteil am Fernewald an Grund, Märkerrecht und allen Nutzungen (18).
5. Hege, bzw. Landwehr bleibt Gießener Gemarkungsgrenze und soll erneut ausgesteint werden.
[Quellen: 17: Stadt AG GUB II,2/Nachtrag 13. / 18: St A D, XIV, E2, Konv. 62-64: Das Waldbuch von 1603 zählt Lindes zu den 13 Orten, die einst zur Markgenossenschaft "Fernewald" gehörten.]
Seit wann und wodurch Lindes zu seinem Anteil am Fernewald kam, ist bisher unklar.

Im Jahre 1703 will die Gemeinde ein Schulhaus bauen. Sie bittet daher um Bauholz aus dem Staatswald. Da in der Nähe keine Staatswälder sind, werden dem Ort "einige abgängige Stämme aus den Waldungen im Ambte Königsberg" angewiesen. Außerdem wird angeraten, sich das übrige Holz zu kaufen. Da diese paar Stämme aber mehr Fuhrlohn kosten, als sie wert sind und der Gemeinde sonstige Mittel fehlen, kommt es nicht zum Bau der Schule (80). [Rudolf Weigel, Seite 48. Quelle 80: Staatsarchiv Dm.; VI, 3. Konv. 45.]

1710 wird die "Lindeser Hege" an den Obrist von Wrede verkauft; dieser behält aber nur 1/3 des Geländes und verkaufte den Rest an die Gemeinde Klein-Linden weiter, die nach Abholzung der Bäume dort teils Äcker und teils Wiesen anlegte und sie dann ihrerseits an die einheimischen Bauern weitergab. [Dr. Knauß, Grenzstreit, Seite 115.]
1710, Gießen verkauft dem Besitzer des Herrenhofes in Lindes, dem Obristen von Wrede, ohne fürstliche Erlaubnis die "Lindeser Hege", deren Verlauf schon im Abschnitt über das 16. Jahrh. beschrieben worden ist. Das Geschäft wird getätigt, "weil die Stadt zuviel Prozesse und Verdrießlichkeiten gehabt hat". Wrede bezahlt dafür 850 fl. (Gulden) (72).
Die Hege umfaßt 8 3/4 Morgen oder nach heutigem Maß 300 Ar. Auf ihr stehen 216 Bäume, die bald danach abgeholzt werden. 2/3 der Fläche veräußert der Obrist an die Gemeinde weiter, die dort Acker- und Weideland anlegt. [Rudolf Weigel, Seite 45. Quelle 72: Rady, J. B. - Die Zustände d. Stadt Gießen zu Anfang d. 18. Jh.; MOV, Jgg. 1889, Bd. 1, S. 76.]

Am 15. April 1711 wird der Obrist und Commandant zu Gießen, Johann Friedrich von Wrede in Klein-Linden beigesetzt. KB Gr-L:
Am 15. Aprl. wurde zu Lindes in der Kirche beygesetztt H(err) Joh. Friedr. von Wrede Obrist und Commandant zu Gießen woher die Leich mit einem Comitat in Gutsch kam, der ich mit dem Schuldiener und Schülern vors Dorf entgeg(en) gang(en). In der Kirche hilte eine Str... vorm Altar und verlaß die personalia. Zu Gießen war auch Leichen Predigt gehalten.
Johann Friedrich war ein Vertreter der von Wrede auf der Burg in Lindes. (siehe Weitershaus, Seite 61/62)

1713 findet sich in einem Nachtrag im KB Gr-L, daß es viele Tote gegeben hat, weil Soldaten Krankheiten eingeschleppt hatten, wobei wohl auch 5 aus Gefangenschaft heimgekehrte Soldaten starben. NB: 1713 viele gestorben, weil Soldaten Krankheiten eingeschleppt.

1714 gab es den einzigen Kindesmord in Lindes, der in den KB dokumentiert ist: den 14.7.1714, nachmittags gegen 2, ist in dem Adelichen Wredisch garten als hinter der Adelichen Wohnung ist und auft die Wetzflarer Straß stöset, ein todtes Mägdlein gefunden worden, welches des Adelischen Hofmanns Hundt aus einem Loch etwa 1 oder 2 Spaten stich tieft herauß gescharren, worinnen daßelb von einer leichtfertigen Dirne verscharret ward, noch lebendig auf die Welt kommen, doch alsobald nach der Gebuhrt ohngebadet an diesen Ort gebracht worden. Es ist auch allem vermuthen nach von einer frembderin, von keiner Lindeser Weibsperson dieses Laster begangen worden, das todte Kind ist noch gemeldeten Tag von einem Medico und Barbier, wie auch von einem Docter, aus Gießen auft der Regierung Befehl besichtigt worden und dann auch eben den Tag ist es noch auf dem Lindeßer Kirchhof begraben worden.
Das Tuch worinnen das Kind eingewickelt gewesen, ist von Leinwand gewesen und auff den Ecken hat sich ein mit schwartzer Seyden bezeichntes Lateinisches D befunden, welches doch so gemacht gewesen, daß es geschienen alß sollte der vorderste Strichen zugleich auch ein 1 bezeigen, ... in modam D.
Ob die Eltern oder die Mutter des Kindes ermittelt wurden, ist nicht vermerkt.

Zur 200jährigen Wiederkehr des Reformationstages findet sich der folgende Eintrag, Gr-L/KB1/Teil 6:
Erstlich am 30. Octobr. 1717. soll ein großer Buß- Fast- und Bethtag, und zugleich nach der letzten Predigt die Beicht gehalten werden: Texte sollen seyn:
Morgends Hos. IV, 1-7. Vnd vorm Altar zu verlesen. Dan. IX. 1-19.
Mittags Joh. II. 3,4.

Zweytens Am 31t. Octobr. ist das rechte Jubel-Fest an welchem in allen Kirchen das H. Abendmahl gehalten und eine Collect halb vor das Waißen-Hauß zu Darmstatt, und halb vor jeden Orths Armen gesamlet, und sind folgende Texte zu erklären
Morgends Colos. I. 12-14 Vorm Altar verlesen. PS. LXXXIX. 1-16. gesungen. Vor der Predigt. Eine Veste Burg ist unser p.
nach der Predigt aber: Herr Gott dich loben wir.
Mittags Joh. XII, 35,36 und wird vor der Perdigt gesung(en): Nun welche hier ihr Hoffnung gar, nach der Predigt aber:
Allein Gott in der Höh sey Ehr-

1717 soll Linnes 206 Einwohner gehabt haben. [Nach: Hermann Rau: Geschichtliches von Klein-Linden, in: 50jähriges Jubiläumsfest der Radfahrervereinigung Klein-Linden; Seite 21. (Ohne Quellenangabe.)]
Im Jahr 1717 hat unser Ort 206 Einwohner. [Rudolf Weigel, Seite 46; Quelle: Matthes R. "Aus der Vergangenheit Kl.-Lindens."]
Die ursprüngliche Quelle dürfte die kleine Festschrift zur 300 Jahr-Feier der Reformation von Pfarrer Christian August Hoffmann "Die Feier des dritten Evangelischen Jubelfestes zu Gros= und Klein=Linden; Grosenlinden 1817", sein. Dort heißt es, dem damaligen Kenntnisstand entsprechend, auf Seite 16:
Kleinlinden hat sich erst kurz vor dem ersten evangelischen Jubelfeste durch Ansiedlung einiger (8) Familien, welche alle, eine einzige ausgenommen, aus Grosenlinden abstammten, zur Gemeinde gebildet. Im Jahre 1613 wurde die dasige Kapelle gegründet, und bis zum zweiten Jubelfeste, 1717, hatte sich die Zahl der Einwohner auf 206 durch inneren und äußeren Zuwachs vermehrt. Gegenwärtig [1817] beläuft sich die Seelenzahl von Kleinlinden auf 312, übertrifft also die von 1717 um 1/3. Bis zum vierten Jubelfeste, 1917, könnte sie wohl die Zahl von 450 - 470 erreichen.

Vom 6. Februar bis 7. März 1725 sterben in Lindes 6 Kinder an den Blattern.

1725 "Eine große Feuerspritz mit dem Gericht angeschafft worden." Das Gericht Heuchelheim mit den Orten Heuchelheim, Rodheim, Fellingshausen und Lindes kaufte eine Feuerspritze, die in Heuchelheim stationiert war. 1753 werden Rodheim und Fellingshausen von Heuchelheim und Lindes ausgezahlt; 1757 zerbrach die Gemeinschaft zwischen Heuchelheim und Lindes; Heuchelheim erwarb eine eigene Feuerspritze. Was mit der gemeinsamen Spritze geschah, ist bisher nicht bekannt. [Siehe: 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Giessen-Klein-Linden, 1995; Seite 81, nach einem Artikel in HiB, Nr. 33, 1932:]
"Beim Lesen des Berichts haben wir uns Gedanken darüber gemacht, wie die Spritze bei Hochwasser nach Klein-Linden kam und wie lange das gedauert haben könnte" notiert der Verfasser.

Der Jahresanfang 1726 muß sehr kalt und schneereich gewesen sein:
den 6 ej: [Martij] ist alhier [Dorlar] begraben worden, Johannes, Johann
Henrich Schmitts Sohn von Vetzberg, welcher ver=
wichenen Sambstag 7 wochen aufm breitenfeldt
erfroren, bißher unterm tieffen Schnee gelegen und
am schon gedachten Sambstag, von dem Atzbacher
Schûtz gefunden [KB Dorlar Atzbach, Begräbnisregister 1726.]

Samstag, den 11. September 1739 stirbt der Landgraf Ernst Ludwig nach 56jähriger Regierungszeit. Eintrag im KB Klein-Linden. Im KB 1 Großen-Linden findet sich folgendes:
Mittwoch den 7t Octobr. 1739 war Solenne Leich-Begängnis vor den bisher Regierenden Lands-Herrn H. Ernst Ludwig. Es folgt ein 2 Seiten langer Bericht, anschließend:
Not. Zu Kleinlinden war nicht gepredigt, sondern sie musten nacher Grosen L. Komen, wie gleichfals geschehen, als vor des jzt verstorbenen H. Landgrafen Frau Mutter hochseel. Gedachtnis ao 1710 von mir MRunckel Leichenpredigt gehalten worden. it. als vor des hochseel. Herrn Landgraffen Frau Gemahlin Frau Dorothea Charlotta ao 1705 am 14ten Xbr. von meinem Anteceseore H. Past. Neben Leichen Predigt geschehen. It ist auch nur zu Grosenlinden Leichen Predigt geschehen ao 1678 mittwochs nach Pfingsten am 22ten May vor H. Landgraf Ludw. den älteren. it eodem ano am 28ten Sept. vor H. Landgraf Ludwig den VII. nur zu Grosenlinden von H. Pastore Vigelio gepredigt worden, wie Er solches in seinem protocoll aufgezeichnet.

Hier steht noch nicht ausdrücklich dabei, daß die Lindeser eine eigene Leichen-Predigt beim Ableben des Landesfürsten verlangten, aber wir können eindeutig davon ausgehen. Der Pfarrer beruft sich, wie üblich, auf altes Herkommen und Gebrauch und verweigert diese Predigt den Lindesern. Dieser Streit ist damit aber noch lange nicht beendet, sondern taucht immer wieder auf, wie im folgenden zu sehen sein wird.

Da die beiden folgenden Ereignisse wohl auch in Lindes zu „spüren“ waren, seien hier 2 Einträge aus dem Kirchenbuch Hermannstein vermerkt (Zitiert nach Heinz Dietrich: „Familien-Chronik Eckhardt):
Anno 1735 in der nacht Vom XI.p.Trini auf den 22 t. dito, ist nicht nur hiesigen orths, sondern auch zu Wetzlar, Giessen, Braunfels, pfalz und and orthen, eine sehr starke erschitterung der erden, nachts zwischen 2 u. 3 Uhr, durch ein erdbeben Vermerkt. worden, doch ist,s Gott sey dank! ohne schaden abgegangen

Anno 1740. 9 t. u. 10 t. Jan. ist die Kält allhier am allergrössten verspiert worden, so dass der Brun in hiesigem pfarrhof zümlich hart zu gefroren gewessen, und die Kält an dem Thermometra-Magna, welches in hiesigem pfarrhaus hangen gehabt, biss zum 35 grad herunter gesunken, auch etl. Bäume, wie zu Blasbach, da ich dieser Zeit vicariret, Vernommen, von einander gefroren, auf Mathiastag -24. Febr. und den folgenden war die Kälte abermals 35 grad.

Der Prozeß schien somit abgeschlossen, aber 1740 wurde er von Klein-Linden unter recht fadenscheinigen Argumenten wieder aufgerollt (20).
[Dr. Knauß, Grenzstreit, Seite 115. Anm. 20: St A M, Samtgerichtshof, Fragmenta actorum G 91/92: Gegenklage von 34 "Gemeinsleute" aus Klein-Linden unterschrieben. Wie sich in den Schriftsätzen zeigt, waren gerade 39 Jahre nach dem letzten Gerichtsentscheid vergangen. Nach 40 Jahren wäre die Sache nach damaligem Recht verjährt gewesen.]
1746 [vmtl. Druckfehler], 34 Gemeinsleute aus Klein-Linden unterschreiben eine Gegenklage gegen die Stadt und behaupten, daß der gesamte "Centbann" Teil der Linneser Gemarkung sei. [Rudolf Weigel, Seite 45; Quelle: Knauß, Erwin Gemarkungs- und Allmendentwicklung in Gießen; MOV Jgg. 1963, Bd. 47, S. 194.]

Anno 1742 am 6. Octobr. wurd allhier der Huldigungs-Actus für Ihro Hochfürstl. Durchl. H. Landgraff, Ludwig den Achten vorgenommen. (KB 1 Großen-Linden)

Anno 1743 den 19. u. 20. April hat ein sehr grosen Schnee geworfen, desgleichen in
50 Jahr nicht gewest, auch hat es 4 Wochen lang geregnet u. geschneit, daß nie-
mand hat in währender Zeit ackern hat könen.
Anno 1743 ist so ein groß Regen Wetter gewesen, daß gar wenig Gerste Land auf-
gebrochen. .... [Sch.-Chr., S. 165]

Anno 1743 nach mitag umb 4 Uhr ist Lutzelinden uf den 11. Juni eine Feuers Brunst
entstanden, das in 2 Stundten sein über 100 Bäue in der Asche gelegen, darunter
sein 31 wohn Heuser, 30 Scheuern und über 40 Ställ und noch vielle Heußer be-
schädiget. Daß mahl ist eine grose Dürung gewesen, das in 5 Wochen nicht ge-
regnet zu vor. Es ist ein kleiner Regen geschehen den 5. July das Kraut gesetz u.
Lein gesäget (gesät) worden, sonst hätte es nicht geschehen könne, hernach
wieder döre Zeit. [Sch.-Chr., S. 167]

Anno 1743 ist ein erschrecklicher groser Commeht Stern am Himmel gestanden.
Der ist fast ein halbes Jahr gesehen worden. Sein Strith? Strich? ging alle Abend
nach Dutenhofen zu, dar auf ein groser Krieg erfolget. [Sch.-Chr., S. 174]

Der österreichische Erbfolgekrieg.
Dieser Krieg bricht 1741 aus, weil Kaiser Karl VI. Krone und Land seiner einzigen Tochter Maria Theresia vererbt hat und viele Fürsten diese Thronfolge nicht anerkennen. Der Gießener Bürger Härtling berichtet aus dieser Zeit:
Nachdem im Februar 1745 8000 Hanoveraner sowohl Gavallerie als auch Infantrie in den Dörfern einquartiert waren, ist am 30. März in Gießen
Viehmarkt. An diesem Tag kommen 300 ungarische Husaren von Wetzlar über Heuchelheim her und besetzen die Stadttore. Sie teilen sich aus
auf die Lollarer Straß und nach Buseck, auch nach Linnes zu und beschlagnahmen bis abends 4 Uhr 36 Pferde, die den Franzosen zugebracht
werden sollen. Am 31. März besetzen die Franzosen die Umgebung von Gießen und verlangen Futterage, daß also die Leute sehr ruinieret worden.
Die Dorfschaften sind in Furcht und Schrecken und die Leute sind grausam nach Gießen herein geflohen mit Kasten, Kuffers, Weißzeug, Kleidung
und auch viel Frucht. Am 14. Juni t

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